Burg Frankenstein Restaurant und Event

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen dem Kunden und der Burg Frankenstein Restaurant und Event.
2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung von Burg Frankenstein Restaurant und Event.
3. Alle Angebote sind freibleibend und werden erst mit einer detaillierten Bestellung gültig.
4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer geltenden Fassung.
Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Sollte der Kunde seine Ablehnung nicht vor Wirksamwerden der AGBs erteilen, gelten diese als angenommen.
5.Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Outdoor-Events:
Die Personenzahl kann bis sieben Tage vor der Veranstaltung angepasst werden.
Die Veranstaltung findet auch bei schlechtem Wetter statt. Ein Abbruch durch den Auftraggeber berechtigt nicht zum Abzug der vereinbarten Entgelte.
Bei Verletzungen durch Unfälle im Außenbereich und bei Burgspielen übernimmt die Burg Frankenstein Restaurant und Event keine Haftung.

II. Warenangebot und Standzeiten Buffet
1. Das Speisenangebot der Burg Frankenstein Restaurant und Event
ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Falls einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein sollten, behält sich die Burg Frankenstein Restaurant und Event ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
2. Für Vegetarier/Veganer und Allergiker werden gesonderte Speisen angeboten, sofern diese frühzeitig bis drei Tage vor Veranstaltung bestellt werden.
3. Um die Qualität und die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung zu halten, ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt.

IV. Preise, Preisliste, Mehrwertsteuer und nichteinhalten der Hausordnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Burg Frankenstein Restaurant und Event zu zahlen.
2. Die Burg Frankenstein Restaurant und Event ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung mehr als vier Monate verstrichen sind.
3. Sofern der Gast Dekoration mitbringt, die durch das Personal der Burg Frankenstein Restaurant und Event aufgebaut wird, berechnen wir diesen Aufwand mit 35,00 € je Kellner/Stunde.
4. Für das Entsorgen von erhöhtem Müllaufwand oder Ballonglasflaschen, die durch den Kunden verursacht werden, erlauben wir uns, eine Pauschale in Höhe von 150,00 € zu berechnen.
Reis, Kunstblumen, Plastikkonfetti etc. dürfen nicht gestreut werden.
Wenn Blumen, Konfetti und Luftballons usw. im Burggelände gestreut/steigen gelassen werden, müssen wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 500,00 € berechnen.
Als Pächter der Burg Frankenstein sind wir verpflichtet einen Anteil zum Erhalt des Denkmals zu entrichten.Aus diesem Grunde können wir keine privaten Sektempfänge auf und vor der Burg, sowie auf dem Parkplatz dulden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei Zuwiderhandlung einen Betrag in Höhe von 250,- EUR in Rechnung stellen müssen.
5. Das Abfeuern eines Feuerwerkes darf nur von speziell dafür beauftragten Fachfirmen erfolgen. Diese müssen alle nötigen Genehmigungen einholen. Das Feuerwerk darf ausschließlich geräuscharme Pyrotechnik enthalten.

6. Folgende Raummieten fallen an:
Arbogaststübchen: 100,00 €
Konrad Dippel-Zimmer: 200,00 €
Panorama-Restaurant: 1.000,00 €
Odenwaldsaal: 750,00 €
Terrasse: 2.000,00 €
Apfelgarten: 250,00 €
Kapelle:150,00 €
Burg Innenhof/Gesamt auf Anfrage

V. Zahlung und Verzug
1. Eine Endrechnung wird nach der Veranstaltung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
2. Ab 22.00 Uhr fallen für jeden, mindestens 2, Mitarbeiter je angebrochene Stunde 40,00 € Nachtzuschlag an, welchen wir in der Abrechnung berücksichtigen.
3. Bei Zahlungsverzug können wir gesetzliche Rechte geltend machen.
4. Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde die korrekte Rechnungsanschrift schriftlich mit.

VI. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl
1. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen folgende Stornokosten:
Ab 6 Monate vor Veranstaltung: 40% der vereinbarten Leistung
Ab 2 Monate vor Veranstaltung: 80% der vereinbarten Leistung
Ab 6 Tage vor Veranstaltung: 100% der vereinbarten Leistung.

Stornokosten in Bezug auf Corona beziehen Sie auf die gesetzlich geregelte Höhere Gewalt.
(Ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis,
das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie).)
Aufgrund behördlicher Verbote greift Höhere Gewalt. Das heißt, dass keine Stornokosten anfallen, sobald die für uns geltenden behördliche Verbote gelten.
Wird die Veranstaltung aufgrund „aus Sorge“ abgesagt, bleiben die oben genannten Stornokosten bestehen.
Stornokosten von Künstlern, die im Auftrag des Kunden bestellt wurden, können von dieser Regelung abweichen und sind jeweils gesondert zu ermitteln.

2. Der Kunde ist verpflichtet, der Burg Frankenstein Restaurant und Event bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen der
Burg Frankenstein Restaurant und Event bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung sicherzustellen.
Eine Anpassung der Personenzahl kann bis sieben Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen.

3. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl erlaubt sich die Burg Frankenstein Restaurant und Event den Speisepreis zu erhöhen.
4. Erhöht sich die Teilnehmeranzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

VII. Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (vor Ort)
nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 72 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Burg Frankenstein Restaurant und Event als vom Kunden akzeptiert.
2. Bei berechtigten Mängeln steht der Burg Frankenstein Restaurant und Event
nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu.

X. Haftung der Burg Frankenstein Restaurant und Event
1. Burg Frankenstein Restaurant und Event haftet auf Schadenersatz nur
• bei Vorsatz,
• bei grober Fahrlässigkeit,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz
• und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Burg Frankenstein Restaurant und Event auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Ebenso wenig haftet die Burg Frankenstein Restaurant und Event für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

XI. Haftung des Kunden
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde.

XIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen